Information zum Deutschkurs-Sonderkontingent

Derzeit kommen viele Menschen aus Kriegsgebieten, vor allem aus Syrien, nach
Österreich.
Um Flüchtlinge, die in Österreich Asyl erhalten haben, bestmöglich bei ihrer raschen
sprachlichen Integration zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Europa,
Integration und Äußeres (BMEIA) ein zusätzliches Sonderkontingent für
Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung. Abgewickelt wird das Sonderkontingent unter
anderem vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), der ab sofort Beratungstermine
vergibt und in weiterer Folge Anträge aufnimmt.

Wer wird gefördert?

Asylberechtigte: innerhalb von 3 Jahren nach positiver Asylgewährung (sollte vor
Asylgewährung bereits subsidiärer Schutz gewährt worden sein, innerhalb von
3 Jahren nach erstmaliger Zuerkennung des subsidiären Schutzes)

Subsidiär Schutzberechtigte: innerhalb von 3 Jahren nach erstmaliger
Zuerkennung des subsidiären Schutzes

Welche Sprachniveaustufen werden gefördert?

Alphabetisierung, A1 sowie A2

In welcher Höhe werden Förderungen vergeben?

Förderungen können in der Höhe von max. 750 Euro je Niveaustufe vergeben werden.
Diese Förderung entspricht exakt dem inlingua Kurspreis für Niveau A1 oder A2,
lediglich die Kosten für das Buch in Höhe von € 38,- sind selbst zu tragen.

Bitte teilen Sie uns einfach den gewünschten Kursbeginn mit und wir erstellen Ihnen ein
Angebot für die Vorlage beim Welcome Desk.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Bitte melden Sie sich bei unserer Hotline an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Bei diesem Termin erhalten Sie wichtige Informationen zum Leben in Österreich,
Integrationsangeboten sowie Anlaufstellen für Ihren Integrationsprozess und können
eine Sprachförderung des ÖIF beantragen.
Anträge für eine Sprachförderung müssen mindestens 3 Wochen vor Start des Deutschkurses am
Welcome Desk beantragt werden und können nur schriftlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.

Salzburg: 0662 / 87 68 74

Für einen Antrag brauchen Sie:
bei Asylberechtigten: Asylbescheid und gültiger Konventionsreisepass
bei subsidiär Schutzberechtigten: Asylbescheid und gültige Karte für subsidiär Schutzberechtigte
Meldezettel
Kostenvoranschlag eines Kursinstitutes mit IV zertifizierten Kursen
Falls vorhanden: AMS-Terminkarte

Adresse und Öffnungszeiten des Welcome Desks:
Integrationszentrum Salzburg
Ernest-Thun-Straße 6
5020 Salzburg

Montag – Mittwoch 08:30 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18.30 Uhr
Freitag 08:30 bis 13.00 Uhr