Unser AGB

Our teaching gets you talking

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • § Sie möchten wissen, wie Sie mit uns dran sind, wir haben ja schließlich nichts zu verbergen. Einige Punkte unserer Zusammenarbeit müssen natürlich geregelt werden, denn Sie möchten vielleicht auch wissen, was z. B. im Fall von Terminabsagen oder nicht vorhersehbaren Situationen möglich und zu tun ist.
  • Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung
    alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.
  • Hier finden Sie daher unsere “Spielregeln” für die Unterrichtserteilung bei inlingua Salzburg:
  1. Geltung Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber unseren Kunden. Sie gelten auch für künftige Aufträge.
  2. Anmeldung Die inlingua Sprachschule Salzburg nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen eines Sprachkurses nur schriftlich (auch per Fax, e-mail oder persönlich) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
  3. Unterrichtserteilung Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Ersatz für versäumte Stunden wird nicht gewährt. Dies gilt auch für Krankheit und sonstige Behinderungen, die nicht in die Sphäre der Schule fallen. Die Schule behält sich vor, entsprechende Maßnahmen zu treffen, wenn ein Teilnehmer beispielsweise durch oftmaliges Fehlen ohne Nachlernen oder anderes extrem störendes Verhalten den reibungslosen Kursablauf stört.
  4. Rücktritt Der Vertragsrücktritt ist ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Vertragsabluss kostenlos möglich (gemäß § 11 Fernabstzgesetz FAAG).
  5. Kursbeitrag Die Kosten des Sprachtrainings sind bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Sollte der Kurs weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn gebucht werden, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Im Kurspreis ist die Einstufung des Kursteilnehmers, die Einschreibgebühr sowie die Ausstellung einer Kursbestätigung inkludiert. Die inlingua Sprachschule Salzburg ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Bezahlung hat via Banküberweisung oder in bar zu erfolgen. Alle Bankspesen sind vom Kursteilnehmer zu tragen.
  6. Gruppenunterricht/Kursgarantie: Die Teilnehmerzahl eines Gruppenkurses besteht aus drei bis maximal 8 Personen.
    Deutsch-Gruppenkurse: Sollten auf dem entsprechenden Sprachniveau nur zwei Anmeldungen vorliegen, reduziert sich die Zahl der Unterrichtsstunden um ein Drittel, bzw. bei nur einer Anmeldung um die Hälfte.
    Gruppenkurse für andere Sprachen: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen können Sie wählen zwischen TOP-Training (ein Drittel der bezahlten Gruppeneinheiten können im Einzelunterricht konsumiert werden), Kursverschiebung oder Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr.
    Der Gruppenkursteilnehmer ist jedenfalls – selbst im Falle eines vorzeitigen Austritts und unabhängig von seiner Kursteilnahme – verpflichtet, die vereinbarte Kursgebühr für die Dauer des Kurses zu bezahlen. Weder können vom Kursteilnehmer Gruppenstunden abgesagt noch versäumte Unterrichtsstunden ersetzt werden. Mindestalter für allgemeine Gruppenkurse: 16 Jahre
  7. Einzelunterricht Der Teilnehmer legt seinen Stundenplan im Einvernehmen mit dem Sekretariat fest. Absagen oder Verschiebungen können nur bis 16.00 Uhr des Vortages (für Montag spätestens Freitag um 16.00 Uhr) berücksichtigt werden, andernfalls müssen diese vereinbarten Stunden verrechnet werden. Einzelstunden behalten 3 Jahre ihre Gültigkeit, die bis dahin nicht konsumierten Stunden gehen danach verloren.
  8. Datenschutz Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich inlingua Salzburg-internen Zwecken zur gezielten Kundeninformation. Daten werden nach 7 Jahren routinemäßig gelöscht. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  9. Gerichtsstand für Unternehmen: Salzburg . Der Gerichtsstand von Einzelpersonen ist der Wohnsitz der Einzelperson ( gemäß § 14 KSchG).